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Keine Mitteilungspflicht für Hausaufgaben im Vorfeld

Vorfeld keine Mitteilungspflicht Hausaufgaben

Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die Schule die Hausaufgaben einen Monat im Voraus mitteilt.

Der Fall: Schule soll Eltern die Hausaufgaben im Voraus mitteilen

Ein 12-jähriger Schüler hatte häufig seine Hausaufgaben nicht oder nur unzureichend erledigt. Hierüber informierte die Schule die Eltern mehrmals. Daraufhin baten die Eltern die Schule, sie zeitnah zu unterrichten, welche Hausaufgaben wann zu erledigen sind. Die Schule lehnte dies ab, weil das Kind alle Hausaufgaben in sein Hausaufgabenbuch eintragen müsse. Weiterhin bot die Schule an, diese Eintragungen des Kindes nach jeder Stunde von dem jeweiligen Lehrer abzeichnen zu lassen. Das reichte den Eltern nicht aus. Die Eltern verlangten mit der Klage von der Schule, ihnen alle zu erledigenden Hausaufgaben einen Monat im Voraus mitzuteilen. Das Hausaufgabenheft reiche zur Information der Eltern nicht aus, weil ihr Kind dieses Heft nicht immer mit nach Hause bringe. Die Klage wurde abgelehnt.

Die Begründung der Richter

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass Eltern keinen Anspruch darauf haben, einen Monat im Voraus über alle anstehenden Hausaufgaben informiert zu werden. Zwar sind Eltern in allen wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren, es liegt aber im Organisationsermessen der Schule, wie sie diesen Informationsanspruch der Eltern erfüllen. Die Richter führten aus, dass die von den Eltern begehrte Mitteilung der Hausaufgaben einen Monat im Voraus den pädagogischen Erfordernissen widerspreche. Über das Hausaufgabenheft können die Eltern sich hinreichend über die anstehenden Hausaufgaben informieren. Es gehöre zur Pflicht der Eltern, auf ihr Kind dahingehend einzuwirken, dass es seine Hausaufgaben eigenständig erledigt. Wenn es den Eltern nicht gelinge, auf ihr 12-jähriges Kind in dieser Weise einzuwirken, könnten Sie auch sachverständige pädagogische Hilfe in Anspruch nehmen.

Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.01.2006, Aktenzeichen: 1K2073/05

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