Dauerthema Schülermobbing
Schüler sind isoliert, werden nicht mehr zu Kindergeburtstagen eingeladen. Mitschüler schneiden sie bei Gruppenarbeit, tuscheln hinter ihrem Rücken oder setzen bösartige Gerüchte in die Welt. Als Schulleiter haben Sie in den letzten Jahren vermehrt mit Mobbingattacken auch unter Schülern zu tun.
Praxisbeispiel
Annabelle geht in die 7. Klasse der Neustädter Realschule. Ihre Mutter wendet sich besorgt an Schulleiter Paul Sorgsam, weil Annabelle seit Wochen nicht mehr in die Schule gehen möchte. Sie hat kaum noch Freundinnen und wird von allen gehänselt, weil sie zu dick sei. Die Versuche von Annabelles Mutter, mit den betroffenen Mitschülern zu sprechen, endeten alle mit der Aussage, dass bei Annabelle nur ein großes Missverständnis vorliegen müsse. Annabelles Mutter spricht von Mobbing der Mitschüler und bittet Paul Sorgsam, sie in die Parallelklasse zu versetzen, ansonsten müsse sie sie von der Schule nehmen.
Rechtlicher Hintergrund
Mobbing ist nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Klassenzimmer unzulässig. Als Schulleiter haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Schülern. Dazu gehört auch, dass Sie sie, so gut es geht, vor psychischen Belastungen schützen und Mobbing unterbinden.
Diese Fürsorgepflicht nehmen Sie zum einen aufgrund Ihrer Position als Schulleiter wahr, zum anderen üben Sie während des Schulbesuchs die Aufsicht über die Schüler aus. Aus Ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag als Schulleiter ergibt sich, dass Sie Ihre Schule so organisieren müssen, dass sämtliche Schüler integriert werden und vor Angriffen anderer geschützt sind.
Geschützt sind die persönliche Integrität, die Gesundheit und die Ehre. Einzelne Mobbinghandlungen, z.B. Nötigungen oder Beleidigungen, sind strafbar und können vom betroffenen Schüler angezeigt werden. Können Sie einem oder mehreren Schülern Mobbinghandlungen nachweisen, stehen Ihnen die schulischen Ordnungsmaßnahmen als Sanktion zur Verfügung.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen als Schulleiter dafür sorgen, dass Ihre Schulgemeinschaft funktioniert und Schüler kameradschaftlich miteinander umgehen. Ihre Fürsorgepflicht gegenüber jedem einzelnen Schüler beinhaltet auch, dass Sie Ihre Kollegen anweisen, in Bezug auf Mobbinghandlungen die Schüler zu kontrollieren und darauf zu achten, dass in den Klassen niemand benachteiligt wird.
Das ist zu tun
Haben Sie wie im Beispiel einen konkreten Mobbingvorwurf, müssen Sie diesen überprüfen und gegebenenfalls in den Schulgremien beraten. Ergreifen Sie hierzu auch Ordnungsmaßnahmen.
Beachten Sie hierbei folgende vier Punkte ... mehr lesen >>
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