Traumatisierte Schüler – So verhalten Sie sich richtig

22.05.2016

Haben Sie den Verdacht, einer Ihrer Schüler könnte traumatisiert sein, sollten Sie planvoll handeln. Traumata können durch die verschiedensten Situationen ausgelöst werden und erfordern deshalb auch unterschiedliche Vorgehensweisen. In erster Linie ist dabei entscheidend, ob eine akute Gefahr durch einen Täter, wie im Falle von sexuellem Missbrauch, noch besteht.

Wichtig ist dabei, Schritt für Schritt vorzugehen. Vertrauen Sie sich jemandem im Kollegium an und kontaktieren Sie danach eine Beratungsstelle für weitere Hilfe. Sprechen Sie dann erst mit dem Kind und machen Sie sich bewusst, was genau Ihre Pflicht ist.

 

Schritt 1 bei traumatisierten Schülern: Vertrauen Sie sich einem Kollegen an

Zunächst sollten Sie einer Person im Kollegium von Ihren Beobachtungen merzählen. Vertrauen Sie ihr an, was Ihnen aufgefallen ist und was Sie vermuten.
Bitten Sie den Kollegen ebenfalls um geschärfte Schülerbeobachtung und Dokumentation von eventuellen Auffälligkeiten.

 

Schritt 2 bei traumatisierten Schülern: Nehmen Sie Kontakt zur Beratungsstelle auf

Als Lehrkraft eines Kindes mit Verdacht auf ein Trauma sollten Sie sich unbedingt professionelle Unterstützung holen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu einer Beratungsstelle auf, wie z. B.

  • http://www.trauma-undopferzentrum.de/
  •  www.zartbitter.de
  • www.wildwasser.de

 

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Dort wird Ihnen Fachpersonal für die individuell spezifische Situation hilfreich zur Seite stehen und alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen:

  • Jugendamt
  • medizinische Untersuchung
  • polizeiliche Anzeige
  • Trauma-Therapie.

Schritt 3 bei traumatisierten Schülern: Wie Sie mit dem Kind über den Verdacht sprechen sollten

Spricht das Kind von sich aus nicht über das Erlebte, sollten Sie es auf keinen Fall dazu befragen. Nur speziell ausgebildete Fachleute sollten dies tun. Halten Sie sich an das, was die Beratungsstelle Ihnen rät. Anders verhält es sich, wenn das Kind sich Ihnen gegenüber öffnet und von sich aus mit Ihnen über ein traumatisches Erlebnis spricht:

  •  Bewahren Sie Ruhe und die Fassung.
  • Lassen Sie das Kind erzählen, was es kann (auch wenn es nur Bruchstücke sind).
  • Versichern Sie Ihrem Schüler, dass Sie ihm glauben.
  • Versprechen Sie ihm, dass Sie es unterstützen.
  • Versprechen Sie ihm nicht, dass Sie mit niemandem darüber reden werden. Das können Sie nicht einhalten!
  • Sagen Sie Ihrem Schüler, dass Sie gemeinsam eine Lösung finden werden und er Hilfe bekommt.

Ihre Pflichten wenn Sie erkennen, dass Schüler traumatisiert sind

Für Sie als Lehrkraft besteht keine Anzeigepflicht. Doch Sie haben eine sogenannte „Garantiepflicht“ – es gehört zu Ihren Aufgaben, den Ihnen anvertrauten Schüler vor Gefahr zu beschützen. Oftmals bewegen Sie sich dabei auf einem schmalen Grad. Wenn Sie sich unsicher fühlen, scheuen Sie sich nicht, eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Sie müssen das nicht alleine schaffen.

Fazit: Als Lehrkraft sollten Sie wachsam sein und möglichst Veränderungen bei Ihren Schülern erkennen, die auf ein Trauma hinweisen könnten. Auch bei Kindern, die in ihrem Heimatland oder auf der Flucht schreckliche Erlebnisse hatten, kann es sein, dass Sie Anzeichen für ein Trauma bemerken. Handeln Sie in
jedem Fall planvoll und holen Sie sich professionelle Hilfe, wenn ein Verdacht besteht.


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