Verdacht auf Vernachlässigung – schützen Sie das Kind

11.06.2020

Im Jahr 2014 haben Jugendämter bundesweit 107.000 Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung überprüft. Ein häu­figer Anlass ist der Verdacht auf Vernachlässigung. Oftmals kommen die Hinweise von Lehrern, denn sie erleben recht deutlich, ob ein Kind verantwortungsvoll umsorgt oder aber mangelhaft versorgt wird.

Insbesondere wenn Ihre Schule in ei­nem Einzugsgebiet liegt, in dem viele benachteiligte Familien wohnen, the­matisieren Sie die Erkennungsmerkma­le von Vernachlässigung und das Vor­gehen zum Schutz des Kindes in einer pädagogischen Konferenz. Stehen Sie darüber hinaus für eine Lehrkraft, die einen Verdachtsfall in ihrer Klasse hat, als wichtigster Ansprechpartner und für Entscheidungen zur Verfügung.

3 Tipps: So schützen Sie die Schüler vor Vernachlässigung

1. Schritt: Beraten Sie die Eltern

Ansprechpartner bei physischen und schulischen Auffälligkeiten sind die El­tern bzw. derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Führen Sie ausführliche Beratungsgespräche durch. Sorgen Sie z. B. über das Mitteilungsheft für eine kontinuierliche Rückmeldung über die Umsetzung der Vereinbarungen.

2. Schritt: Empfehlen Sie Unter­stützung durch das Jugendamt

Stellen Sie fest, dass Ihre Bemühungen keinerlei Wirkung haben, oder müssen Sie aufgrund von sicheren Informationen von einer starken Belastung der Familie durch Bildungsferne, Alko­hol- oder Drogenkonsum ausgehen, empfehlen Sie den Eltern, sich an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) beim Jugendamt zu wenden und sich dort Hilfe zu holen.

3. Schritt: Informieren Sie das Jugendamt

Lehnen die Eltern dies ab, oder stellen Sie auch weiterhin keine Verbesserung der Situation fest, können auch Sie die Beratung des ASD in Anspruch neh­men. Sehen Sie das Kindswohl als deut­lich gefährdet an, teilen Sie dem ASD Ihre Beobachtungen und Ihre Bedenken mit. Diesen Kontakt zum ASD stellt der Schulleiter als Behördenvertreter her. Konkrete Informationen können dann von der Lehrkraft geliefert und mit dem ASD ausgetauscht werden.


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