Halten Sie den Dienstweg ein?

10.02.2014

Als Schulleiter vertreten Sie eine Behörde, also eine öffentliche Dienststelle und sind somit verpflichtet, bei der Klärung dienstlicher Angelegenheiten eine festgelegte Reihenfolge in der Hierarchie der Bearbeitung einzuhalten. Immer wieder laufen Sie Gefahr, Informationen ohne Einhaltung des Dienstweges weiterzugeben. Das verursacht Ärger und Unbehagen sowohl bei den Vertretern der übergeordneten Behörde als auch in Ihrem Team. Achten Sie auf einen transparenten Informationsfluss unter Einhaltung der Dienstvorschriften:
1. Welche Vorteile hat der Dienstweg?

  • Er besteht in der Transparenz des Verfahrens. Die dienstlichen Schritte sind nachvollziehbar.
  • Er zeigt in klaren Kompetenzzuweisungen die Aufgabenfolgen.

2. Welche Nachteile birgt die Einhaltung des Dienstwegs?

  • Nachteilig wirkt sich dagegen in der Praxis die damit automatisch verbundene Kompetenzbeschränkung der auf einer bestimmten Stufe jeweils Handelnden aus. Bei Entscheidungen zieht sich der Handelnde auf den ihm gesetzten Kompetenzrahmen zurück. Die eventuell damit verbundenen übergeordneten Konsequenzen werden nicht immer beachtet. Es entscheidet der dafür zuständige Beamte.
  • Nachteilig wirken sich vielfach gestufte Dienstwege auf eine schnelle Entscheidungsfindung und die generelle Geschwindigkeit der Aufgabenerledigung aus.

3. Machen Sie sich die Folgen einer vorschnellen Informationsweitergabe oder Entscheidung bewusst.
Stellen Sie sich vor, der Elternbeirat weiß vor Ihnen als Schulleiter, welche Anordnung die übergeordnete Behörde zur Klassenbildung gegeben hat. Sie fühlen sich übergangen und wirken gegenüber Kollegen und Eltern inkompetent. Verhalten Sie sich als Vorgesetzter in Ihrem Kollegium so, dass alle Mitglieder über wichtige Dinge Bescheid wissen, bevor z.B. die Eltern oder der Elternbeirat informiert werden.
Wichtiger Hinweis: Entwerfen Sie mit Ihrer Sekretärin ein Musterformular, das bereits in den Adresszeilen die Dienststellen des Dienstweges enthält. Beispiel: An die Regierung über das Staatliche Schulamt über die Schulleitung.


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