Dauerfrost – 4 Tipps, wie Sie schnell noch den Wintercheck erledigen!

17.12.2019

Dezember, Januar und Februar gehören zu den kältesten und dunkelsten Monate eines Jahres. Ihr Hausmeister muss deshalb gerade an besonders frostigen Tagen schnell dafür sorgen, dass Ihr Schulgebäude winterfest ist.

Beispiel aus dem Schulalltag: Sport bei Minusgraden?

Am 25. Januar 2018 klagen die Schüler der 4a der Kasseler Grundschule über eine eiskalte Turnhalle in der 3. Stunde. In der 5. Stunde beschweren sie sich im Sachkundeunterricht über kalte Hände und Füße.

Schulleiterin Anke Hinz bittet Hausmeister Wolfgang Hansen um Überprüfung der Heizungsanlage. Er stellt fest, dass die Heizungsanlage nur noch auf Notbetrieb läuft und so gut wie gar nicht mehr heizt. Anke Hinz entscheidet, alle Schüler in der 5 Stunde wegen „Kältefrei“ nach Hause zu schicken.

Rechtlicher Hintergrund zur erforderlichen Raumtemperatur

Die vorgeschriebene Mindesttemperatur von Klassenräumen beträgt auch im Winter 20 °C. Die sogenannte Behaglichkeitstemperatur liegt bei 24 °C.

Die Empfehlungen des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften (HVBG) geben die Mindesttemperatur von 20 °C durchgehend für die Wintermonate vor. Lehrerzimmer und sonstige Büroräume sollen sich zwischen 20 und 24 °C bewegen. Für Sporthallen gelten wegen der eigenen Bewegungswärme der Sportler geringere Temperaturvorgaben zwischen 17 und 20 °C.

Das ist zu tun: Lassen Sie die Temperatur überprüfen

Als Schulleiter müssen Sie Ihren Hausmeister regelmäßig um Überprüfung Ihrer Heizungsanlage bitten. Dies müssen Sie als Schulleiter kontrollieren und bei Mängeln sofort den Schulträger informieren. Nur so können Sie den ungestörten Schulbetrieb sicherstellen. Hier einige Tipps für Sie.

1. Tipp: Geben Sie bei Heizungsausfall „Kältefrei“

Ist das Schulgebäude durch den Ausfall der Heizung nicht mehr so beheizbar, dass die vorgegebenen Temperaturen für ein sicheres Arbeiten erreicht werden können, dürfen Sie Ihre Schüler vom Unterricht befreien.

Dies entspricht Ihrer Fürsorgepflicht als Schulleiter. Sie müssen den Gesundheitsschutz Ihrer Schüler im Schulgebäude sicherstellen. Dazu gehört gerade im Winter eine angemessene Raumtemperatur.

2. Tipp: Kein Sportunterricht in der ungeheizten Halle

Wenn z. B. nur Ihre Sporthalle von dem Heizungsausfall betroffen ist, dürfen Sie den Sportunterricht absagen und stattdessen Unterricht in den Klassenräumen ansetzen.

3. Tipp: Klassenarbeiten erst ab 20 °C im Raum

Schüler, die unterhalb der vorgeschriebenen Mindesttemperatur von 20 °C in Klassenräumen Klausuren oder Klassenarbeiten schreiben, können die Ergebnisse der bei Kälte geschriebenen Arbeiten wirksam anfechten.

Das heißt: Sie dürfen unterrichten, aber keine Arbeiten schreiben lassen. Vermeiden Sie also derartige Anfechtungsverfahren, indem Sie geplante Klassenarbeiten absetzen und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen lassen, wenn die richtige Raumtemperatur nicht sichergestellt werden kann.

4. Tipp: Ein gesundes Raumklima benötigt Luftfeuchtigkeit

Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben soll die relative Luftfeuchtigkeit in Schulräumen zwischen 40 und 70 % liegen. Es gilt der Grundsatz: Je höher die Raumtemperatur ist, desto niedriger soll die Luftfeuchtigkeit sein. MEIN

Fazit zu Schulgebäuden bei Dauerfrost

Sie dürfen die Auswirkungen von Kältewellen und Dauerforst nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die nebenstehende Checkliste kann Ihr Hausmeister schnell nutzen.

Checkliste zur Prüfung der Wintertauglichkeit Ihrer Schule

Raumtemperatur 

  • Die Raumtemperatur der Klassenund Arbeitsräume liegt im Sollbereich von 20–24 °C.
  • Die Temperatur der Sporthalle liegt im Sollbereich von 17–22 °C. Luftfeuchtigkeit
  • Die relative Luftfeuchtigkeit beträgt 40–70 %. Obergrenzen sind eingehalten: 
    • bei 24 °C nicht mehr als 62 % Luftfeuchtigkeit 
    • bei 26 °C nicht mehr als 55 % Luftfeuchtigkeit

Belüftung

  • Für eine ausreichende zugfreie Lüftung des Raumes durch Stoßlüften der Fenster ist gesorgt.
  • Sie haben keine dauerhaft gekippten Fenster in den Klassen-, Büround Aufenthaltsräumen.
  • Außerschulisches Betreuungspersonal, z. B. in der OGS, ist ebenfalls über die richtige Belüftung informiert.


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