Diese Schutzregeln gelten für das Betriebspraktikum Ihrer Schüler

16.11.2018

Haben Ihre Schüler schon alle einen Platz für ihr Betriebspraktikum? Wenn nicht, wird es höchste Zeit. Wichtige Dinge müssen Sie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Ihrer Schüler vorab klären.

Beispiel aus dem Schulalltag: DJ Eddi

Eddi (16 Jahre) hat in seinem Freundeskreis schon öfter am Wochenende „Platten aufgelegt“ und Partys den richtigen Rahmen gegeben: Er hat schon eine eigene Nebelmaschine, ein Beleuchtungsgerüst und eine gute Anlage.

Am liebsten möchte er ein vielgefragter DJ in den Clubs werden. Eddi weiß, dass DJ kein Lehrberuf ist. Deshalb möchte er in den Bereich Eventmarketing einsteigen. Bei einem großen Kölner Veranstaltungsanbieter hat er sich deshalb einen begehrten Praktikumsplatz gesichert.

Demnächst steht ein großes Madonna-Konzert in der Kölner Lanxess Arena an. Eddi soll die großen Türme mit den Lautsprechern auf- und abbauen. Die Nachtschicht ist vorprogrammiert. Als Eddi dies zu Hause seinen Eltern erzählt, sind sie skeptisch.

Rechtlicher Hintergrund zum Betriebspraktikum

Betriebspraktika sind nach allen Schulgesetzen der Länder verpflichtend. Es handelt sich dabei um schulische Veranstaltungen, die außerhalb des schulischen Umfelds in Betrieben stattfinden.

Die Teilnahme ist verpflichtend. Es gilt der gesetzliche Unfallschutz wie beim regulären Schulbesuch. Arbeitsrechtlich ist das Betriebspraktikum kein Beschäftigungsverhältnis.

Es wird kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt (vgl. § 22 Mindestlohngesetz [MiLoG]). Zudem ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einzuhalten.

Das ist zu tun: Informieren Sie Schüler und Eltern

Folgender Faktencheck hilft Ihnen dabei.

1. Fakt: Schulische Veranstaltung

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Es gilt eine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung und die allgemeine Schulpflicht. Ihre Schüler müssen somit täglich im Praktikumsbetrieb erscheinen.

Es gelten die Präsenzpflichten und Arbeitszeiten des Betriebs. Ihr Schüler muss deshalb zur üblichen Betriebszeit, z. B. bereits um 7 Uhr morgens, im Betrieb erscheinen.

2. Fakt: Unfallversicherungsschutz besteht

Der Versicherungsschutz, der für den Schulbesuch gilt, gilt ebenso für das Betriebspraktikum. Für den Fall eines Unfalls werden deshalb von der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) medizinische Heilbehandlungskosten sowie Folgekosten und Medikation finanziert.

3. Fakt: Eingeschränkte Arbeitszeiten für Jugendliche

Für minderjährige Schüler gelten strengere Arbeitszeitregelungen als für Volljährige. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt auch für Schüler im Betriebspraktikum.

Das bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf (vgl. § 8 JArbSchG). Schichtarbeit und auch Nachtarbeit sind verboten. Schüler unter 16 Jahren dürfen nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden.

Da Eddi im Praxisbeispiel bereits 16 Jahre alt ist, ist der Auf- und Abbau der Veranstaltungstechnik beim Madonna-Konzert in den späten Abendstunden und in der Nacht möglich.

Mein Fazit zu Betriebspraktika

Ein erfolgreiches Schüler-Betriebspraktikum setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Besonders wichtig ist, dass auch die Eltern Ihrer Schüler darüber informiert sind. Einen entsprechenden Musterbrief für die Eltern finden Sie in dem folgendem Gratisdownload.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Keine Bevorzugung von „Neuabsolventen“ bei Bewerbungen

10. Februar 2016

Die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für das Lehramt darf nicht zur Ungleichbehandlung führen. Der Fall Ein Lehramtsanwärter legte die 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der im Jahr 1997... Lesen Sie hier die Begründung der Richter

Schnee und Eis: Keine Ausrede für ständiges Zuspätkommen

26. November 2019

Plötzlicher Schneefall, Eisregen oder witterungsbedingte Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sind nur schwer kalkulierbar. Ausfälle von Bussen oder Verspätungen, die nicht nur Schüler betreffen, sondern auch Ihre... So gehen Sie mit Kollegen um, die wegen Schnee ständig zu spät kommen

Schulrecht: Wann Klausuren zurückgegeben werden müssen

18. April 2016

Die Korrektur von Klassenarbeiten und Klausuren gehört zu den oftmals lästigen Pflichtaufgaben im Lehrerberuf. Insbesondere dann, wenn Sie schriftliche Fächer unterrichten, haben Sie damit jede Menge zu tun. Demgegenüber... Das müssen Sie zur Rückgabe von Klausuren wissen




Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.