Hat Ihre Schule keine Mensa, ist der Schulkiosk eine beliebte Alternative, Snacks und Getränke für die Schulgemeinschaft anzubieten. Dabei sind unterschiedliche Angebotsformen von Ehrenamtlichen, durch den Förderverein, Eltern oder Schüler betriebenen Schulkiosk bis hin zu professionellen, von Externen angebotenen Kiosken möglich.
Praxisbeispiel: Seit 5 Jahren betreibt die private „Snack GmbH“ den Schulkiosk im Schulzentrum Neustadt. Der Schulträger hat den Pachtvertrag nicht verlängert, da jahrelange Beschwerden von Eltern und Lehrkräften zum Sortiment nicht verstummt sind. Dies nimmt Schulleiter Paul Sorgsam zum Anlass, in der Schulkonferenz über alternative Formen des Betriebs eines Schulkiosks zu beraten.
Die Schulgesetze bzw. die allgemeinen Schulordnungen der Länder haben sich allesamt die Gesunderhaltung der Schüler zur Aufgabe gemacht. Dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Beteiligten der Schulgemeinschaft (z. B. Konzept zur Gesunderhaltung und gesunden Lebensweise des Kultusministeriums Thüringen). Dazu gehört auch eine angemessene Verpflegung der Schüler, die sich an den gesundheitlichen Bedürfnissen der Schüler orientieren muss.
Um inhaltlich Einfluss auf das Warenangebot und die Verpflegung sowie die Öffnungszeiten nehmen zu können, sollten Sie versuchen, den Schulkiosk aus der Mitte der Schulgemeinschaft heraus ins Leben zu rufen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Bevor Sie das Anliegen in Ihrer Schulkonferenz diskutieren, sollten Sie erste Sondierungsgespräche mit möglichen Interessenten führen. Rufen Sie deshalb sowohl die Elternvertreter, den Vorstand des Fördervereins wie auch den Schülersprecher zu einem informellen Gespräch zusammen und ermitteln Sie die Interessen am Betrieb eines Schulkiosks. Es bietet sich auch an, entsprechende Fachlehrkräfte hinzuzuziehen, die z. B. im Fachbereich Wirtschaft dies als Schülerprojekt organisieren könnten.
Wenn in der Schule Verpflegung verkauft werden soll, ist die Schulkonferenz für die Entscheidungsfindung zuständig. Sie ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und kann Vorgaben machen, wie z. B. gemessen an den Bedürfnissen der Schüler eine ausgewogene und gesunde Ernährung über den Schulkiosk sichergestellt werden kann. In der Schulkonferenz können Sie deshalb grundsätzliche Wertvorstellungen zur Gesundheitserziehung und Ernährung von Schülern beraten.
Wenn sich z. B. Ihr Förderverein bereit erklärt hat, den Kiosk zu übernehmen, sollten Sie als Schulleiter eine Kooperationsvereinbarung mit ihm schließen, in die die gesundheitlichen Ziele einfließen, auch wenn es sich dabei im Wesentlichen um freiwillige Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen handelt. Gleichwohl entfalten auch solche Vereinbarungen eine deutliche Außenwirkung und damit eine Bindung des Schulkiosk-Betreibers.
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