In jedem Fall sollten Sie in Ihrer Schule einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der sich mit den Einzelheiten des Arbeitsschutzes befasst. Sobald Sie mindestens 20 Beschäftigte in Ihrer Schule haben, sind Sie ohnehin nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, unter Beteiligung des Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu beschäftigen. Dies regelt § 22 Sozialgesetzbuch VII. Kleineren Schulen empfiehlt es sich, auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen. Sie schaffen sich damit einen festen Ansprechpartner, und hier laufen alle Informationen rund um das Thema „Arbeitsschutz in der Schule“ zusammen dass Sie alles rund um das Thema Arbeitsschutz vorab geprüft und dokumentiert haben. Lassen Sie deshalb vor derartigen Besuchen eine Bestandsaufnahme machen, die Sie dann den zuständigen Stellen Ihres Schulträgers vorlegen können. In einer solchen Bestandsaufnahme sollten Sie die wesentlichen Mängel, deren Behebung keinen Aufschub duldet, zusammengestellt und mit einer Priorität versehen haben lassen.
Unser Fazit: Arbeitsschutz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität Ihres schulischen Angebots und auf die Gesundheit des Kollegiums und Ihrer sonstigen Mitarbeiter. Nehmen Sie deshalb den Arbeitsschutz ernst, und setzen Sie ihn nach Möglichkeit um. Für eine effektive Organisation des Arbeitsschutzes an Ihrer Schule haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Sie in unserem Gratis Bereich herunterladen können.
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