Sicherlich kennen Sie den Passus über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Denn so unterschiedlich die Schulgesetze der 16 Bundesländer sind, ist dieser in jedem Gesetz enthalten. Erziehungsmaßnahmen, z. B. Zurechtweisungen oder eine Nacharbeit wegen mehrmals nicht erledigter Hausaufgaben, gehören zum Schulalltag. Schüler oder Eltern jedoch lernen oftmals die Ordnungsmaßnahmen erst kennen, wenn ein Schüler eine Regelverletzung begangen hat. Daher sollten Sie diese frühzeitig aufklären, sodass es gar nicht erst so weit kommt.
Ziel von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs. Im Einzelnen soll ein Schüler dazu veranlasst werden, die geltenden Verhaltensregeln an der Schule einzuhalten. Damit sie die erwünschte Wirkung erzielen, müssen sie natürlich den Schülern und auch den Eltern bekannt sein. Nehmen Sie die Auflistung der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen deshalb in die Hausordnung auf. Überarbeiten Sie diese noch im alten Schuljahr, damit Sie gleich zu Beginn des neuen Schuljahres die aktuelle Fassung an Schüler und Eltern aushändigen können.
Weisen Sie in der Hausordnung darauf hin, dass Erziehungsmaßnahmen niederschwellige Maßnahmen gegen eine Regelverletzung sind, z. B. Ermahnungen oder schriftliche Mitteilungen an die Eltern. Sie sind die 1. Stufe in der Hierarchie der Maßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Bewirken Sie mit allen pädagogischen Maßnahmen nicht, dass sich ein Schüler angemessen verhält, setzen Sie diejenigen Ordnungsmaßnahmen ein, die das Schulgesetz Ihres Bundeslandes vorsieht. Die Palette reicht vom schriftlichen Verweis bis zum Ausschluss vom Unterricht bzw. an einer Nicht-Pflichtschule wie dem Gymnasium bis zur Entlassung.
Fazit: Lassen Sie sich jeweils zu Beginn des Schuljahres von Schülern und Eltern per Unterschrift bestätigen, dass sie die Hausordnung gelesen haben und sie anerkennen.
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