Schülermobbing im Internet – Das können Sie als Schulleiter dagegen tun

17.09.2019

Probleme mit Beleidigungen im Internet sind bedauerlicherweise heute schon normal. Eigens dafür geschaffene Plattformen wie „isharegossip“ fördern die Lust am Lästern. Wie Sie als Schulleiter mit Internetmobbing unter Schülern rechtssicherer umgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rechtlicher Hintergrund zum Schülermobbing

Belästigungen, Beleidigungen, Bloßstellungen und Bedrohungen sind strafbar als Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch [StGB]), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB). Dies gilt unabhängig davon, ob diese Verunglimpfungen unmittelbar und persönlich gegenüber einem Schüler erfolgen oder ob dies mithilfe neuer Kommunikationsmedien, also über Chatrooms, E-Mails oder per Handy, erfolgt.

Hat das Internetmobbing Auswirkungen auf das Leben in der Schule wie z. B. den Unterricht, die Klassengemeinschaft oder das Zusammenleben in der Schule, ist dies immer auch Anlass für erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaß Ordnungsmaßnahmen der Schule. Web-Mobbing kann sogar den Ausschluss vom Unterricht rechtfertigen.

Wie sollten Sie sich als Schulleiter bei Mobbing von Schülern verhalten?

Werden Ihnen Fälle von Internetmobbing in Ihrer Schule bekannt, dürfen Sie nicht zögern, gegen derartige Taten vorzugehen. Handeln Sie schnell, bevor sich in Ihrer Schule Gerüchte und Diffamierungen weiter verbreiten können.

Praxisbeispiel:  Laura besucht die 6. Klasse der Gesamtschule in Neustadt. Seit einiger Zeit fällt Klassenlehrerin Monika Müller auf, dass Laura in der Klasse mehr und mehr isoliert ist und scheinbar grundlos in Tränen ausbricht. Als Monika Müller Laura anspricht, offenbart sie ihr ihre Not: Von ihren Klassenkameradinnen Nele, Sarah und Lisa bekommt Laura ständig SMS oder E-Mails wie: „Laura ist ein fettes Walross“, „Laura stinkt und sieht scheiße aus“, und „Wir machen dich fertig, bis du freiwillig gehst.“ Diese Beleidigungen laufen schon seit Beginn des ersten Halbjahres. Monika Müller spricht mit Schulleiter Paul Sorgsam, was zu tun ist.

1. Sprechen Sie mit dem gemobbten Schüler

Damit Sie als Schulleiter überhaupt wissen, worum es beim Mobbing via Internet geht, müssen Sie mit dem Mobbing-Opfer sprechen. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von Art und Ausmaß der Beleidigungen, damit Sie wissen, inwieweit die Diffamierungen den Schüler selbst und auch die Klassengemeinschaft betreffen.

Nach einer Umfrage des Zentrums für Empirische und Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau sind 34 % der 11- bis 20-Jährigen von Internetmobbing betroffen. Davon allein 25,6 % an Gymnasien.

2. Lassen Sie jeden Vorfall dokumentieren

Die im Beispiel von Internetmobbing betroffene Laura sollte alle Informationen über die Mobbinghandlungen schriftlich festhalten – über sich selbst und die Klassenkameraden, die als Täter infrage kommen. Von den Beleidigungen über das Internet sollten so genannte Screenshots gemacht werden. E-Mail-Nachrichten mit verletzenden Inhalten sollten ebenfalls gespeichert werden.

Praxistipp:  Ein Screenshot (Bildschirmfoto) lässt sich direkt per Tastendruck „Druck“ erstellen und dann in ein beliebiges Programm wie z. B. Word einfügen.

3. Stellen Sie die Täter zur Rede

In den meisten Fällen kennen die betroffenen Mobbing-Opfer diejenigen, die sich hinter den Attacken verbergen. Dies gilt häufig auch dann, wenn die Angriffe lediglich anonym ohne Absenderkennung erfolgen. Als Schulleiter sollten Sie deshalb die Täter zu sich bitten und mit ihnen sprechen.

Legen Sie auch die Screenshots des Mobbing-Opfers vor und konfrontieren Sie sie mit den Mobbing- Attacken. Nicht selten ist allein dieses Gespräch mit den Tätern erfolgreich, da sie nun nicht mehr unkontrolliert Internetmobbing betreiben können.

4. Sanktionieren Sie Mobber

Als Schulleiter haben Sie eine Fürsorgepflicht  nicht nur gegenüber der Schulgemeinschaft als solche, sondern auch gegenüber jedem einzelnen Schüler. Ist also ein Schüler von Internetmobbing-Attacken betroffen, müssen Sie auch hier Verantwortung als Schulleiter übernehmen. Sanktionieren Sie deshalb Web-Mobbing dadurch, dass Sie auf die Ihnen als Schulleiter zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen zurückgreifen.

Je nach Häufigkeit und Schwere der Angriffe können Sie direkt zu Ordnungsmaßnahmen greifen, wenn Sie der Auffassung sind, dass erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen. Suspendierung vom Un terricht oder ein schriftlicher Verweis können angemessene Mittel sein. Handelt es sich um einen einmaligen Vorgang und um einen eher harmlosen Verstoß, können Sie auch lediglich erzieherische Maßnahmen ergreifen.

5. Sprechen Sie mit den Eltern von Opfer und Täter

Oftmals wissen die Eltern des betroffenen Mobbing-Opfers nicht, dass ihr Kind im Internet beleidigt und bedroht wird. Informieren Sie deshalb die Eltern über die Problematik, dass sie von sich aus ebenfalls tätig werden können. Ganz wichtig ist es jedoch, dass Sie auch die Eltern der Täter informieren. Noch bevor Sie erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen ergreifen, sollten Sie die Eltern der Täter zu einem Gespräch bitten und ihnen verdeutlichen, dass Sie derartige Straftaten an Ihrer Schule nicht dulden und hierauf reagieren werden.

6. Was Sie den Eltern empfehlen können

Die Eltern sollten wissen, dass sie die Möglichkeit haben, sich an den Betreiber der Internetplattform zu wenden, über die ihr Kind gemobbt wurde. Der Betreiber der Internetplattform ist verpflichtet, Verunglimpfungen aus seinem Angebot zu löschen. Dies können die Eltern im Zweifel durch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch gerichtlich durchsetzen.

Wichtiger Hinweis:  Für solche Fälle gibt es eine Beschwerde- Hotline, die unter www.jugendschutz.net erreichbar ist. Der Betrieb der umstrittenen Plattform „isharegossip“ ist so zwischenzeitlich eingestellt.

7. Schalten Sie im Zweifel die Polizei ein

Wenn Sie den Eindruck haben, dass es sich bei den Internetmobbing-Attacken um massive und ernsthafte Bedrohungen handelt, sollten Sie nicht zögern, die Polizei einzuschalten. Eine Strafanzeige gegen die möglichen Täter kann allerdings nur vom Opfer erfolgen. Als Schulleiter können Sie jedoch aus Gründen der Vorbeugung die Polizei in die Schule holen und ihr die Vorfälle zur Kenntnis geben.

Da es sich bei den Delikten wie Beleidigung und Verleumdung um so genannte Antragsdelikte handelt, wird ein Ermittlungsverfahren nur dann in Gang gesetzt, wenn tatsächlich auch ein Strafantrag vom betroffenen Schüler gestellt wird.

Praxistipp: Zur Vorbeugung und Abschreckung können Sie auch eine Informationsveranstaltung an Ihrer Schule anbieten. Das Kommissariat Vorbeugung kommt dann zu Ihnen in die Schule und klärt Eltern wie Schüler über Internetmobbing auf.


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