Schüler mit LRS – diese Hilfen dürfen Sie geben

15.11.2017

Sind Sie auch immer öfter mit der Problematik von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten konfrontiert? Dann merken Sie auch in Ihrer Praxis, dass die Anzahl der Schüler mit LRS stark steigt. Diese Schüler zu fördern und gleichzeitig rechtssicher damit umzugehen, ist eine Herausforderung. Doch welche Unterstützung dürfen Ihre Kollegen nun wirklich anbieten, um noch im rechtlichen Rahmen zu bleiben?

Fall: LRS-Förderung ist Pflicht – welche Maßnahmen sind vorgesehen?

Ein Kollege hat in seiner Klasse seit diesem Schuljahr 2 Schüler mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche. Schon eine Woche nach Schulbeginn sind die Eltern in der Sprechstunde des Kollegen. Sie fordern von ihm, dass ihre beiden Kinder eine gesonderte Förderung und Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch erhalten. Der Lehrer ist verunsichert und wendet sich an die Schulleitung.

Rechtslage:

Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche können unterstützende Maßnahmen erhalten. Dies leitet sich allein schon aus dem schulgesetzlichen Auftrag der individuellen Förderung ab. Dieser gilt für Schüler mit LRS im Besonderen und ist in jedem Bundesland mit zusätzlichen Verwaltungsvorschriften versehen. (Zum Beispiel § 10 des Schulgesetzes (SchulG) RheinlandPfalz vom 30. März 2004; Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben –Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. August 2007).

Begründung:

Unterricht zielt auf ganzheitliche (kognitive, sozial-emotionale und psychomotorische) Förderung der Schülerinnen und Schüler. Jede Schülerin und jeder Schüler ist entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten durch geeignete Lern- und Arbeitsformen zu fördern. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler Sicherheit gewinnen, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und zur Übernahme von Verantwortung für die eigene Lernentwicklung ermutigt werden. Individuelle Förderung in der Schule orientiert sich deshalb vorrangig am Lernentwicklungsstand, den Lernbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben gelten diese Grundsätze in besonderer Weise.

  • Der Grundsatz der LRS-Förderung lautet, im Unterricht Rücksicht zu nehmen in Form eines Nachteilsausgleichs.
  • Verlängern Sie die Bearbeitungszeit – Stellen Sie spezielle Arbeitsmittel bereit – Ersetzen Sie einen Teil der schriftlichen durch mündliche Lernerfolgskontrollen – Lesen Sie schriftlich gestellte Aufgaben vor – Regeln Sie den individuellen Arbeitsablauf im Unterricht: Diese Formen sind im Gutachten niedergelegt.
  • Die Klassenleitung koordiniert dabei die Förderung in Zusammenarbeit mit der Fachkraft Deutsch.
  • Ziele der Förderung sind: die Stärken des Schülers herauszufinden – Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln – die Schüler an die Leistungsanforderungen ihres Bildungsgangs heranzuführen ->Vorsicht: LRS-Schüler sind nicht automatisch schwache Schüler!!
  • Leistungsfeststellung und -beurteilung Es ist möglich, dass Sie Hilfen gewähren, zunächst im Sinne des Nachteilsausgleichs (s. oben). Falls dies nicht ausreicht, ist ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -Beurteilung möglich.
  • Die Klassenkonferenz entscheidet über die Festlegung der Formen des Nachteilsausgleichs, insbesondere aber über die Aussetzung der Rechtschreibnote (in allen Fächern) für eine bestimmte Dauer. Die Verpflichtung, alle Fächer zu bewerten, bleibt davon unberührt.
  • Als Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -beurteilung kommen noch in Betracht: – Gewichten Sie mündliche Leistungen und andere nicht schriftliche Leistungen stärker. – Beschreiben Sie den Lernfortschritt verbal anstelle oder ergänzend zu einer Bewertung nach dem Notensystem. – Bewerten Sie die Rechtschreibleistung verbal bei Schreibaufgaben.
  • Elternarbeit: Informieren Sie ausführlich und regelmäßig. Damit die besondere Förderung gelingt, sind der regelmäßige Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Eltern von großer Bedeutung. Informieren Sie die Eltern gezielt über: die jeweils angewendete Methode / die besonderen Lehr- und Lernmittel / die häuslichen Unterstützungsmöglichkeiten / die geeigneten Fördermaterialien / Motivationshilfen und Leistungsanforderungen.
  • Förderpläne: Schreiben Sie den Förderumfang auf. Alle bisher genannten möglichen Abweichungen von den üblichen Beurteilungsregelungen müssen von der Klassenkonferenz beschlossen und in dem individuellen Förderplan des Schülers festgelegt sein, je nach Bundesländern.

Fazit:

Bei LRS-Problemen sind zahlreiche Nachteilsausgleiche möglich. Hierzu müssen die beschriebenen rechtlichen Anforderungen bekannt und eingehalten werden.


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