5 Tipps zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Spende

24.10.2018

In Zeiten knapper Kassen sind wohlgemeinte Spenden für Schulen von besonderer Bedeutung. Auch die örtliche Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gezielt mit Unterstützungsmaßnahmen und konkreten Projekten an Schulen gewandt. Doch nicht jede Spende verträgt sich mit dem Bildungsauftrag Ihrer Schule.

Beispiel aus dem Schulalltag: „Casino-Royal“ will Tablet-Computer spenden

Die Hauptschule in Dortmund-Hörde möchte sich schon länger verbessert im Bereich „Digitale Technik“ aufstellen. Die Schulpauschale reicht hierfür nicht. In einem öffentlichen Spendenaufruf hat sich die engagierte Schulleiterin Brigitte Wolf dafür starkgemacht, Gelder einzuwerben.

Dies soll die Anschaffung von 25 Tablet-Computern ermöglichen. Da meldet sich der Geschäftsführer der am 01.08.2017 neu eröffneten Spielhalle „Casino-Royal“ bei Brigitte Wolf. Er bietet an, der Schule 25 Tablets zu schenken. Einzige Bedingung: Beim Öffnen des Tablet-PCs erscheint auf der Startseite ein 4-Sekunden-Werbevideo für „Casino-Royal“.

Rechtlicher Hintergrund zu Spenden an Schulen

In den meisten Schulgesetzen sind Regelungen zum Umgang mit Spenden und Sponsoring getroffen. So gestattet z. B. § 99 Schulgesetz NRW ausdrücklich die Annahme von Spenden. Für alle Regelungen gilt: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule muss mit der Spende und dem Sponsoring kompatibel sein.

Das ist zu tun: Sprechen Sie mit dem Spender

Machen Sie dem Unternehmen, das spenden will, klar, dass die Unterstützung nicht ohne Weiteres angenommen werden kann. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule darf nicht angetastet werden. Orientieren Sie sich an diesen Tipps.

1. Tipp: Nicht jede Spende ist gut

Die Unterstützung von bestimmten Branchen aus der Wirtschaft sollten Sie kritisch betrachten. Dabei kommt es vor allem darauf an, welche Produkte Ihr Spender im Programm hat und ob dies zu Ihrem Schulprofil passt.

Sie sollten als Schulleiter selbstkritisch prüfen, inwieweit Sie die Unterstützung  z. B. von Zigarettenkonzernen, Brauereien oder Spielhallen tatsächlich annehmen wollen. Letztlich geht es bei dem großzügigen Spender im Praxisbeispiel um einen legalen Wirtschaftszweig, dessen Suchtgefahren wissenschaftlich bewiesen sind.

2. Tipp: Beraten Sie in der Schulkonferenz

Wenn Sie ernsthaft darüber nachdenken, das Spendenangebot anzunehmen, sollten Sie keinen Alleingang wagen. Thematisieren Sie die mögliche Spende in Ihrer Schulkonferenz.

Führen Sie im Zweifel einen Beschluss hierzu herbei. So tragen Sie gemeinsam mit der Schulkonferenz die Verantwortung z. B. über die Ablehnung der Spende. Auch wenn dies dazu führt, dass die Schüler auf absehbare Zeit nicht mit Tablet-Computern arbeiten werden.

3. Tipp: Ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag als Schule ist tabu

Zum allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag Ihrer Schule gehören u. a. auch die Suchtaufklärung und die Suchtprävention.

Im Praxisbeispiel wäre die Spende deshalb das falsche Signal, gegen Suchtkrankheiten vorzugehen. Im Ergebnis dürfte deshalb der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag Ihrer Schule berührt sein. Die Spende ist wertvoll und großzügig, aber ungeeignet für die Schule.

4. Tipp: Lassen Sie keine Bedingungen zu

Wenn Sie wie im Praxisbeispiel dazu verpflichtet werden sollen, eine Werbung von „Casino-Royal“ auf der Startseite der Tablets zu installieren, ist die Spende nicht bedingungslos.

Spenden, die an bestimmte Verpflichtungen der Schule geknüpft werden, sind keine reinen, uneigennützigen Wohltaten. Der Spender erhofft sich eine ganz bestimmte Wirkung vom Werbespot auf dem Tablet-PC.

5. Tipp: Behalten Sie sich die Auswahl Ihres Spenders vor

Auch wenn es für Sie schwierig ist: Bleiben Sie standhaft bei Angeboten wie im Praxisbeispiel. Natürlich wollen Sie Ihrer Schule etwas Gutes tun und sind ggf. auch geneigt, Unterstützung in Form von Sach- oder Geldspenden aus Wirtschaftszweigen anzunehmen, die mit ihren Produkten Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen können oder deren Produkte eine Suchtgefahr bergen. Nehmen Sie sich allerdings zu Herzen: Spenden ja, aber nicht um jeden Preis!

Mein Fazit zu Spenden

Auch wenn Spenden immer mehr zu wichtigen Finanzquellen von Schulen werden, lassen Sie Ihre pädagogische Arbeit hierdurch nicht beeinflussen.

Nehmen Sie nur Spenden von solchen Unternehmen an, deren Produkte oder Unternehmensziele Ihren eigenen Erziehungs- und Bildungszielen nicht entgegenstehen.


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Null Bock auf Schule: 5 Strategien gegen Schulabwesenheit

26. Dezember 2018

„Unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule“ häuft sich in manchen Stadtteilen von Großstädten enorm. Schule und Behörden scheinen machtlos zu sein, wenn sich ein Schüler erst einmal zum Verweigerer entwickelt hat. Die... Diese 5 Strategien gegen Schulabwesenheit vollbringen Wunder

Mindmaps: Wie Sie und Ihre Schüler mit einem Tool alle Gedanken strukturieren

29. Juni 2017

Sie starten in Ihrem Unterricht eine Diskussionsrunde und ernennen einen Schüler, der die wichtigsten Beiträge an der Tafel zusammenfasst. Schon beginnen die Probleme: Die Darstellung an der Tafel wird schnell unübersichtlich,... Dieses Tool hilft beim Erstellen von aussagekräftigen Mindmaps

7 einfache Regeln, wie Sie richtig loben

26. September 2016

Jeder Mensch braucht Anerkennung. Ihre Lehrer brauchen sie ebenso wie Ihre Sekretärin oder der Hausmeister. Geizen Sie nicht mit Anerkennung nach dem volkstümlichen Motto „Net g’schimpft, ist g’lobt g‘nug!“ Gehen... So loben Sie Lehrer und Kollegen richtig




Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.