Ihre örtliche Presse kann ein guter Partner dafür sein, Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Schulen zu stärken. Immer mehr gehen Eltern dazu über, Presseberichterstattungen oder Online-Bewertungen zu konsultieren, bevor sie sich entscheiden, ihr Kind an Ihrer Schule anzumelden. Eine gute Presse ist wertvoll für Ihr Schulimage. Andererseits kann eine schlechte Presse ein bis dato gutes Image auch sehr schnell zunichtemachen.
Beispiel aus dem Schulalltag: In den letzten 3 Jahren hat die Grundschule „Am Mühlenhof “ wegen ihres pädagogischen Konzepts und der Kooperation mit den „Neusser Turnfreunden e. V.“ einen besonders großen Zulauf gehabt. Die örtliche Presse berichtete regelmäßig über die pädagogischen Ziele der Grundschule und ihr besonderes Förderprogramm. Dies wurde insbesondere am Nachmittag durch die von den Neusser Turnfreunden e. V. übernommene Ganztagsbetreuung umgesetzt.
Im Herbst kam es zu Zerwürfnissen zwischen der Leiterin des Offenen Ganztagsbetriebs, Tina Roland, und Schulleiterin Karin Müller. In der lokalen Presse und in den sozialen Netzwerken wurde über Schulleiterin Karin Müller heftig negativ spekuliert. Die Anmeldezahlen sind deutlich zurückgegangen.
Ihre Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Als solche sind Sie berechtigt, gegen falsche Pressemeldungen vorzugehen. Sogenannte Gegendarstellungsansprüche können Sie geltend machen, wenn falsche Tatsachen über Ihre Schule veröffentlicht werden (vgl. § 11 LandespresseG NRW). Als Schulleitung dürfen Sie eine solche Gegendarstellung verlangen. Redakteure und Verleger einer Zeitung sind verpflichtet, diese Gegendarstellung abzudrucken. Dies ist presserechtlich verpflichtend. Dasselbe gilt nicht nur für Printmedien, sondern auch für Online-Angebote.
Werden Sie mit falschen Tatsachenbehauptungen über Ihre Schule konfrontiert, machen Sie von Ihrem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Nutzen Sie überdies wirkungsvolle Mittel für eine positive Pressearbeit. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.
Werden Sie z. B. wie im Praxisbeispiel dafür verantwortlich gemacht, dass es zu Zerwürfnissen mit bestimmten Personen kommt, müssen Sie die Möglichkeit haben, dies öffentlich klarzustellen. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall Ihren Rechtsanspruch auf Gegendarstellung geltend machen (vgl. § 11 LPG NRW). Die verantwortlichen Zeitungsredakteure sind dann verpflichtet, an derselben Stelle in ihrem Druckwerk die Gegendarstellung abzudrucken, wo zuvor die falsche Tatsachenbehauptung stand.
Wenn sich einmal Gerüchte in den Köpfen der Eltern festgesetzt haben, haben Sie es schwer, davon wieder herunterzukommen. Aus diesem Grund sollten Sie die Redaktionen der Zeitungen aktiv informieren. Gehen Sie persönlich auf die Redakteure zu. Erläutern Sie Ihre pädagogischen Ziele. Machen Sie Ihr Schulprofil transparent. Informieren Sie über die Leistungen Ihrer Lehrer und Schüler.
Um zukünftig solchen Meldungen vorzubeugen, sollten Sie die örtlichen Medien analysieren. Sehen Sie sich die Printausgaben sowie die Online-Ausgaben Ihrer Tageszeitungen an. Auch Anzeigen- und Wochenblätter gehören heute zu den selbstverständlichen Informationsmedien. Überprüfen Sie, inwieweit die lokale Presse auch Ihre Vereine, Verbände und Handels- und Handwerksbetriebe vor Ort erreicht.
Halten Sie Ihre aktuellen Tätigkeiten wie z. B. Projekte, Schulveranstaltungen durch sympathische, ansprechende Bilder fest. Stellen Sie diese auf Ihrer Homepage ein und senden Sie sie auch an die örtliche Presse mit der Bitte um Veröffentlichung. Wichtig ist, dass viele Menschen über diese Fotos angesprochen werden, um so den Konflikt, der sich über die örtliche Presse in den Köpfen festgesetzt hat, vergessen zu machen.
Mein Fazit zu Presseveröffentlichungen:
Presseveröffentlichungen können für Sie hochsensibel sein. Versuchen Sie deshalb in jedem Fall, einen stetigen guten Kontakt zu Ihren lokal tätigen Journalisten zu halten. Vergessen Sie zu keinem Zeitpunkt, Ihre Redakteure auch zu Ihren schulischen Veranstaltungen gesondert einzuladen.
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