Januar und Februar sind die besten Monate mit Aussichten auf Schneefall. Gern nutzen Sie und Ihre Kollegen die Jahreszeit, um mit den Schülern einen Winterausflug zu machen. Welche Haftungsrisiken Sie bei Rodel- und Schlittenfahrten mit der Klasse kennen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In der Nähe der Freiburger Grundschule hat Bauer Meier seine am Hang gelegene Wiese mit Obstbäumen. Schulleiter Paul Sorgsam hat im Frühjahr und Sommer wiederholt Exkursionen dorthin gemacht. Jetzt kommt Ina Altmann, die Leiterin der Klasse 3a, mit der Idee, dass die Schüler am Wandertag auf der Wiese Schlitten fahren könnten. Schulleiter Paul Müller hat Bedenken wegen der dort befindlichen Apfelbäume.
Vorgaben für Art und Weise des Ausflugs oder Ort des Ausflugs machen die Schulgesetze nicht. In der Gestaltung sind Sie und Ihre Klassenlehrer frei. Prinzipiell sind deshalb auch Ausflüge im Winter mit Schlitten möglich und rechtlich zulässig. Die Sicherheitsanforderungen sind hier jedoch höher als sonst. Dies ist Ergebnis der allgemeinen Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Wegen des erhöhten Risikos beim Schlittenfahren kommt es deshalb auf eine besonders gute Organisation an. Ansonsten droht Ihnen und Ihren Lehrkräften eine Haftung wegen Organisationsverschuldens.
Unfälle bei einem Rodelausflug bergen ein hohes Haftungsrisiko. Bereiten Sie deshalb den Ausflug besonders sorgfältig vor und organisieren Sie ihn sicher. So können Sie auch dem Regress der gesetzlichen Unfallversicherung vorbeugen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.
1. Tipp: Wählen Sie sichere Pisten ohne Hindernisse aus
Auch wenn die Obstbaumwiese von Bauer Meier verlockend ist, weil sie neben der Schule liegt und die Schule ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zum Bauern pflegt, so erscheint sie auf den 1. Blick nicht gut geeignet. Das Risiko, dass Schüler mit dem Schlitten nicht richtig lenken oder die Kontrolle verlieren und so gegen einen Baum fahren, ist allzu hoch. Auch die Einfriedung des Grundstücks kann eine besondere Gefahr bedeuten.
2. Tipp: Prüfen Sie die Erreichbarkeit mit Rettungsfahrzeugen
Als Schulleiter sollten Sie darauf achten, dass Ausflüge in abseits gelegene Regionen von vornherein ausgeschlossen sind. Sie sollten dies Ihren Lehrkräften schlicht untersagen. Denken Sie daran, dass bei solchen Unternehmungen auch Unfälle passieren können. Eine schnelle Rettung z. B. wegen Kopfverletzungen ist deshalb zwingend nötig. Aus diesem Grund muss eine schnelle Erreichbarkeit des Geländes für Rettungsfahrzeuge gegeben sein. Nur so bleibt Ihre Schlittenfahrt ein echtes Vergnügen.
3. Tipp: sorgen Sie für 1 Begleitperson für je 5 Kinder
Am besten ist es, wenn Sie neben Ihren Lehrkräften auf weitere Begleitpersonen zurückgreifen können. Bitten Sie interessierte Eltern, die Schlittenfahrt zu begleiten. Denn nur mit genügend Begleitpersonal sind eine engmaschige Betreuung und eine sichere Aufsicht garantiert. Keine Vorgaben für die Anzahl von Begleitpersonen machen Schulgesetze und Erlasse. Ich empfehle Ihnen, auf 5 Kinder je eine Begleitperson mitzunehmen.
4. Tipp: Der Erste-Hilfe-Koffer gehört mit ins Gepäck
Für Ihre Lehrkräfte ist es unerlässlich, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mitzunehmen. Es bietet sich der Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 1357 Typ C mit Ersthelferausrüstung an. Weiter sollten Ihre Lehrkräfte darauf achten, dass die Kinder warm genug angezogen sind. Auch eine Rettungsdecke mit Wärmeisolierung gehört in die Ausrüstung Ihrer Lehrkräfte.
Eine Selbstverständlichkeit sollte ein vollständig aufgeladenes und eingeschaltetes Handy sein, mit dem Ihre Lehrkräfte jederzeit den Rettungsdienst erreichen können.
Wenn Sie sich ausreichend vorbereiten, verringern Sie ein Unfallrisiko und beugen damit auch einer möglichen Haftung vor.
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