ClipArts im Unterricht – was das Gesetz erlaubt

22.12.2016

Sie möchten ein Arbeitsblatt aufpeppen oder mit einem Bildchen anzeigen, dass es sich um eine Gruppen- oder Einzelarbeit handelt. Auch die Homepage der Schule wird häufig mit kleinen, leicht zu verstehenden „ClipArts“ verschönert – doch werden dabei häufig ungeahnt Urheberrechte verletzt, wodurch es für Ihre Schule schnell teuer werden könnte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch fremde ClipArts rechtssicher nutzen können!

ClipArts sind einfache Computergrafiken im Cartoon-Stil. Sie finden die kleinen Bildchen in großer Anzahl zum oft kostenlosen Download im Netz oder direkt in den Datenbanken von Anwendungsprogrammen wie beispielsweise Word. Doch selbst wenn diese Bilder kostenfrei angeboten werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie sie auch immer unbedacht zu Unterrichtszwecken nutzen dürfen.

 

Recht & Sicherheit in der Schule

 

Welche Schutzrechte gelten für ClipArts?

Tatsächlich gibt es auch für einfachste im Netz erhältliche Darstellungen klar geregelte Urheberrechte. Diese sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert und besagen nach § 2 Absatz 2, dass alle Werke geschützt sind, denen eine persönliche, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Darin eingeschlossen sind auch Werke der bildenden Kunst, also Bilder, die zweckfrei geschaffen wurden.

Nach § 2 Absatz 1 UrhG sind selbst einfachste 2- oder 3-dimensionale wissenschaftliche oder technische Darstellungen, also Werke, die mit grafischen Mitteln Informationen vermitteln, geschützt. Nach § 53 Absatz 3 UrhG dürfen zwar Werke geringen Umfangs, wie beispielsweise Gedichte, zu Unterrichtszwecken vervielfältigt werden. Jedoch ist es fraglich, ob die ClipArts ebenfalls unter diese Regelung fallen, denn im Gesetz ist ausdrücklich von Musik- und Sprachwerken die Rede.

 

Tipp: passende ClipArts für den Unterricht finden

Auf diesen Seiten finden Sie ClipArts für den Untericht: Geben Sie im Suchfeld „Schule“ oder „Unterricht“ ein.

  • clipart.edigg.com: Für den Unterricht freie ClipArts
  • bilderkiste.de: Bei Nennung der Quelle freie ClipArts
  • clipartseite.de: Sammlung von ClipArt-Seiten
  • cliparts2go.de: Anspruchsvolle, aber auch kostenpflichtige ClipArts

Sie können geeignete ClipArts auch in Bilder-Portalen wie z. B. www.pixelio.de finden. Geben Sie hier bei der Suche (→ Erweiterte Suche) die Option → CC-Lizenzen bzw. → freie Lizenzen oder → lizenzfrei an. Dann erhalten Sie Treffer, die Sie im Unterricht verwenden dürfen.

 

 

Nutzungsrechte der ClipArts liegen beim Urheber

Nur der Urheber als Inhaber der Nutzungsrechte darf nach § 2 UrhG das Werk verwenden, vervielfältigen und in der Öffentlichkeit verbreiten. Er hat jedoch die Möglichkeit, seine Nutzungsrechte auf andere Person, zu übertragen und ihnen damit die Nutzung seiner Bilder für die Schule zu erlauben.

 

 

Wann kann ich ClipArts sicher für den Unterricht nutzen?

Um ClipArts auf dem Arbeitsblatt oder im Internet bedenkenlos verwenden zu können, benötigen Sie dazu die Nutzungsrechte. Deshalb berücksichtigen Sie die folgenden

 

Tipps:

  • Achten Sie auf die Lizenz, unter der die ClipArts zur Verfügung gestellt werden. Stehen sie unter einer Creative-Commons-Lizenz, können Sie sie unter Angabe der Quelle für Ihren Unterricht verwenden.
  • Werden keine Lizenz-Angaben gegeben, gehen Sie davon aus, dass das ClipArt urheberrechtlich geschützt ist und keine Nutzungsrechte übertragen werden. Insbesondere bei Verwendung im Internet sollten Sie unbedingt die Lizenz-Vorgaben durchlesen, denn hier kann ein Missbrauch schnell auffliegen und eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
  • Erfragen Sie die Erlaubnis zur Verwendung beim Urheber. Dies ist immer zu empfehlen, wenn Sie sich nicht genau über die nutzungsrechtlichen Ausmaße sicher sind.
  • Microsoft z. B. räumt die Nutzungsrechte seiner ClipArts aus Word für den schulischen Bereich ein, ob dazu aber auch die Veröffentlichung auf der Schulhomepage zählt, ist noch nicht abschließend entschieden.


Das sagen Ihre Kollegen:


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hitzewelle – ab wann Sie tatsächlich hitzefrei geben dürfen

10. Juli 2018

Seit Schülergenerationen taucht jedes Jahr aufs Neue im Sommer an heißen Tagen der Wunsch nach Hitzefrei auf. Hohe Temperaturen, womöglich gepaart mit hoher Luftfeuchtigkeit, belasten den Körper und die Leistungsfähigkeit.... Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie hitzefrei geben?

Urheberrechtsgesetz in der Schule

8. November 2011

vImmer wieder stellen sich in Ihrem Schulalltag Fragen zum Urheberrechtsgesetz. Lesen Sie hier, wie das Urheberrecht und seine Neuregelung in der Schule zum Einsatz kommt, und was Ihnen und Ihren Kollegen erlaubt ist und was... Mehr erfahren

Infektionsschutzgesetz in der Schule

7. November 2011

Das Infektionsschutzgesetz in der Schule: Lesen Sie, wie die Rechtslage bei Kopfläusen ist, und wie es mit der Belehrung mitwirkender Eltern über das Infektionsschutzgesetz aussieht, selbst wenn diese nicht mit Nahrungsmitteln... Mehr erfahren

Nein, Danke

Jetzt kostenlos testen: Recht & Sicherheit in der Schule

100%ig rechtssicher in alltäglichen Schulfragen und in Extremfällen

Hier gratis testen



Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.