Hitzewelle – ab wann Sie tatsächlich hitzefrei geben dürfen

10.07.2018

Seit Schülergenerationen taucht jedes Jahr aufs Neue im Sommer an heißen Tagen der Wunsch nach Hitzefrei auf. Hohe Temperaturen, womöglich gepaart mit hoher Luftfeuchtigkeit, belasten den Körper und die Leistungsfähigkeit. Steht eine Hitzewelle bevor oder leiden Sie unter hochsommerlichen Temperaturen, können Sie unter nachfolgenden Voraussetzungen Hitzefrei geben.

Beispiel aus dem Schulalltag: 36 °C und wärmer – hitzefrei?

Seit Ende Juni 2017 liegt das große Azorenhoch über dem Atlantik. Es bewegt sich auf Mitteleuropa zu und Temperaturen von bis zu 40 °C sind vorhergesagt. Lehrkräfte und Elternvertreter fragen bei Schulleiterin Sigrid Möller nach, ob am 5. Juli 2017 Hitzefrei gegeben werden kann. An diesem Tag soll die Mittagstemperatur 37 °C im Schatten erreichen.

Rechtlicher Hintergrund zum Hitzefrei

Hitzefrei und extreme Witterungsverhältnisse sind in den jeweiligen Erlassen der Schulministerien geregelt. Voraussetzung für Hitzefrei ist es, dass der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt wird (vgl. Nr. 4.5. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 29.05.2015, 12-52 Nr. 1). Es muss eine Raumtemperatur in der Schule von mehr als 27 °C gemessen werden.

Die Schulleitung entscheidet, ob sie den Schülern dann Hitzefrei gewährt oder nicht. Hitzefrei kann nur Schülern in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I gegeben werden. Schüler der Sekundarstufe II bekommen kein Hitzefrei.

Das ist zu tun: Überprüfen Sie die Raumtemperatur

Leiden Sie unter sommerlichen Temperaturen, bitten Sie Ihren Hausmeister, die Entwicklung der Raumtemperatur im Schulgebäude zu beobachten und Sie hierüber zu informieren. Diese Aspekte müssen Sie beachten.

  • Es müssen für ein Hitzefrei wenigstens 27 °C im Schatten sein
    Maßgebend für die Frage, ob Sie als Schulleiter überhaupt eine Unterrichtsbefreiung wegen Hitzefrei geben dürfen, ist eine Raumtemperatur von 27 °C. Dies muss sich auf die Temperatur im Raum beziehen. Deshalb sollte sie nicht dort gemessen werden, wo das Thermometer unmittelbarer Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Das bedeutet, dass die Messung an einem schattigen Platz durchgeführt wird.
  • Prüfen Sie andere Unterrichtsformen
    Da es sich bei der Entscheidung über Hitzefrei um eine reine Ermessensentscheidung durch die Schulleitung handelt, sollten Sie als Schulleiter zunächst prüfen, ob etwaige andere Formen der Unterrichtsgestaltung in Betracht kommen. Dies könnten z. B. Exkursionen in die Natur sein, Unterricht im Freien unter einem Baum etc.
  • Beachten Sie die Leistungsfähigkeit der Schüler
    Wenn Sie sich gegen Hitzefrei entscheiden, bitten Sie Ihre Lehrkräfte darum, auf eine mögliche geringere Leistungsfähigkeit der Schüler Rücksicht zu nehmen. Bitten Sie Kollegen, anstehende Klausuren auf einen anderen Termin zu verschieben, wenn diese nicht zwingend fristgebunden im Rahmen von Zentralen Prüfungen geschrieben werden müssen. Auch Hausaufgabenüberprüfungen, Vokabeltests etc. sollten nach Möglichkeit unterbleiben.
  • Achten Sie auf die Gesundheit der Schüler
    Eine Unterrichtsbefreiung im Einzelfall müssen Sie immer erteilen, wenn ein Schüler unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge von großer Hitze leidet. Manche Schüler sind für Kreislaufbeschwerden besonders anfällig. Dies sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie sich ansonsten gegen eine Unterrichtsfreistellung wegen großer Hitze entschieden haben.
  • Schicken Sie jüngere Kinder nicht ohne Weiteres nach Hause
    Schüler von Grundschulen, aber auch der weiterführenden Schulen in den Klassen 5 und 6 dürfen Sie nicht ohne weiteres mit Hitzefrei nach Hause schicken. Schließlich müssen sich die Eltern darauf verlassen können, dass jüngere Kinder in der Schule in der im Stundenplan vorgesehenen Zeit auch betreut werden. Insbesondere teilzeitbeschäftigte Eltern richten ihre Arbeitszeiten nach dem Stundenplan der Schule.

Mein Fazit zu Hitzefrei

Hitzefrei erfreut Schüler, Eltern eher weniger. Letztlich bleibt es Ihrer Entscheidung als Schulleiter überlassen, ob Sie eine Unterrichtsbefreiung gewähren.


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