Praxisbeispiel: Die Klasse 8a plant einen Ausflug zur traditionellen Saison-Eisbahn, die von Mitte Januar bis Mitte Februar 2016 auf dem ehemaligen Industriegelände in Neustadt aufgebaut wird. Klassenlehrerin Susanne Bauer hat 3 Kleingruppen zum Eislaufen angemeldet. Sportlehrer Jonas Wagner führt die Schüler in die Technik des Eislaufens ein und lässt sie Hand in Hand ihre ersten Gleitversuche machen. Alle haben viel Freude bei ihren unsicheren Versuchen.
Als Lina und Sarah einen Lachanfall bekommen, können sie sich kaum noch auf den Beinen halten. Lina verliert das Gleichgewicht und zieht Sarah mit zu Boden. Dabei fällt diese so ungeschickt, dass sie sich an den scharfen Kufen von Sarahs Schlittschuh die linke Hand aufschneidet. Klassenlehrerin Susanne Bauer berät sich mit Jonas Wagner, ob die Eisbahn nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen für absolute Anfänger treffen muss und ob die Betreiber der Eisbahn für die Verletzung aufkommen müssen.
In zahlreichen Städten gibt es in den Wintermonaten eine künstliche Eisbahn, die zum Schlittschuhlaufen oder Eisstockschießen einlädt. Eine schöne sportliche Abwechslung auch für Schulklassen, denn schließlich kann nicht jeder zum Eislaufen an das Rockefeller-Center in New York fahren. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über das Haftungsrisiko, falls sich Ungeübte auf der Eisbahn verletzen sollten.
Wenn sich Ihre Lehrkräfte mit ihren Schülern im Rahmen einer schulischen Veranstaltung auf eine Eisbahn begeben, sind Ihre Lehrkräfte zur erhöhten Aufsichtsführung verpflichtet. Sie benötigen des Weiteren die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sowie eine sorgfältige Planung und Organisation des Besuchs einer Schlittschuhbahn. Die Klassenleitung trägt die Durchführungsverantwortung, während die Schulleitung die Organisationsverantwortung trägt.
In Ihrem Kollegium sollten Sie Haftungs- und Sicherheitsfragen erörtern, bevor Ihre Klassen zu Exkursionen mit erhöhtem Risiko wie zum Eislaufen aufbrechen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps.
Als Schulleiter sollten Sie Ihren Klassenleitungen empfehlen, ihr Vorhaben sowohl den Schülern als auch den Eltern im Rahmen eines Elternabends vorzustellen. Die Eltern müssen genau wissen, worum es geht. Bei Ausflügen mit erhöhtem Risiko, wie im Beispiel zu einer Eisbahn, müssen Sie die Eltern besonders sorgfältig informieren. Wenn die Eltern nicht genau wissen, welches Risiko auf ihre Kinder zukommt, kann die schriftliche Einverständniserklärung hinfällig werden.
Tipp für die Praxis: Klären Sie besser offen und ohne Vorbehalte über die Risiken des Eislaufens auf, bevor Sie riskieren, dass Eltern nachträglich erklären, dass sie nicht wussten, wofür sie ihr Einverständnis erklärt haben. Bestehen Sie deshalb in jedem Fall auf einem schriftlichen Einverständnis.
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