Als Lehrkraft einer inklusiven Klasse unterrichten Sie behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam. Doch kennen Sie sich aus mit den wichtigsten Gesetzen zur Inklusion? Machen Sie sich vertraut mit den Hintergründen: Aus ihnen resultieren wichtige Prinzipien, die Sie bei der Unterrichtsgestaltung im Hinterkopf haben sollten.
Verschiedene Gesetzestexte haben einen großen Einfluss auf den Unterrichtsalltag: Sie regeln, dass behinderte Kinder nicht mehr gesondert unterrichtet werden, sondern gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern. Welche Gesetze dies sind und was sie für Sie bedeuten: Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen.
Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt: Alle Menschen soll die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Deshalb gilt es, alle Barrieren, die dem im Wege stehen, zu beseitigen. Das bedeutet, dass folgende Lebensbereiche so verändert werden müssen, dass Menschen mit Behinderung Zugang erlangen:
Außerdem müssen Beschilderungen und Hinweise in Brailleschrift vorhanden sein. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist: Menschen mit Behinderung soll wo nötig Assistenz durch menschliche oder tierische Hilfe zur Verfügung gestellt werden:
Für Sie als Lehrkraft bedeutet dies, dass Ihr Klassenzimmer nun geöffnet ist für behinderte Schüler und ggf. Schulbegleiter. Ihr Unterricht sollte barrierefrei sein – die Behinderung eines Kindes sollte es nicht daran hindern, Zugang zu allen Inhalten und Aktivitäten zu haben.
In diesem Paragrafen ist erklärt, wie Sie überprüfen können, ob Ihr Klassenzimmer und Ihr Unterricht barrierefrei sind. Es heißt dort: Barrierefrei ist ein Gebäude, Raum oder eine Information, wenn
nutzbar ist. Für Ihren Unterricht heißt das: Inhalte und Material müssen so angepasst werden, dass das behinderte Kind mit den ihm gegebenen Voraussetzungen möglichst ohne Hilfe lernen kann. Dazu müssen Sie seine Lernvoraussetzungen und Stärken gut kennen. Je nach Art der Behinderung reicht es, das Material zu modifizieren. In manchen Fällen wird es nötig sein, die Lernziele anzupassen.
Dieses Prinzip leitet sich aus den Gesetzen ab und bezieht sich auf die baulichen Voraussetzungen in Ihrem Schulgebäude und Klassenzimmer: Alle Bereiche müssen stufen- und schwellenfrei zugänglich sein. Dazu ist zu beachten, dass sie ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Hinderlich ist z. B. eine Tür, die eine Hilfsperson öffnen muss, weil diese sich nicht automatisch öffnet.
Das Prinzip setzt – wie der Name schon sagt – darauf, dass jede Information über 2 Sinneskanäle abrufbar ist. Wird dieses Prinzip konsequent angewandt, haben viele Menschen mit Behinderung bessere Chancen, die vermittelten Informationen zu verstehen. Für Ihren Unterricht heißt das: Nutzen Sie das Prinzip bei der Gestaltung von Materialien. Bereiten Sie es so auf, dass mindestens 2 dieser Sinneskanäle angesprochen werden:
Beispiel:
Die wichtigsten Regelungen und Prinzipien der Inklusion geben vor, wie Schule und Unterricht heute gestaltet werden sollen, damit jedes Kind daran teilhaben kann.
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