Integration von Flüchtlingskindern im Schuljahr 2017/18 – setzen Sie auf die Unterstützung von Sozialarbeitern

04.10.2017

Sozialarbeiter wurden bundesweit vor mehr als 40 Jahren erstmals direkt in Schulen tätig. Mit den hohen Anforderungen an die Integration von Flüchtlingskindern an den Schulen erleben sie aktuell einen regelrechten Boom: Mehr denn je wird die Arbeit von Sozialarbeitern zu einem wichtigen Bestandteil auch Ihrer Arbeit als Schulleiter. Was Sie aus rechtlichen Gesichtspunkten zur Tätigkeit von Sozialarbeitern an Ihrer Schule wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Flüchtlings­kinder in Ihren Klassen

Die Haupt- und Realschule in Neustadt hat seit Schuljahresbeginn 2 neue Sozialarbeiter. Der aus dem Iran stammende Walid El Hamam und die aus Afghanistan stammende Alva Khan-Wagner sind für die Integration der Schüler in den beiden internationalen Förderklassen zuständig, die vorwiegend aus Flüchtlingskindern bestehen. Sie helfen ihnen, sich in den deutschen Schul-, aber auch Lebensalltag zu integrieren. Nach den ersten Wochen bittet Schulleiter Paul Sorgsam die Sozialarbeiter um einen 1. Bericht. Die Lehrkräfte bitten darum, dass die Sozialarbeiter ihren Tätigkeitsschwerpunkt mehr auf die Unterrichtsinhalte ausrichten sollten.

RECHTLICHER HINTERGRUND zur Rolle der Jugendhilfe

Sozialarbeiter an Schulen werden in der Trägerschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe an Schulen eingesetzt. Sie sind Mitarbeiter der örtlichen Jugendämter oder kommen aus Jugendhilfeeinrichtungen an Ihre Schule. Sie werden dort personell geführt und unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Arbeitgeber. Zur reibungslosen Integration in den Schulalltag unterliegen sie jedoch auch der Weisungsbefugnis der jeweiligen Schulleitung. Gesetzliche Grundlage für die Jugendhilfe ist das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Einzelnen regelt. Dienst- und Fachaufsicht liegen beim jeweiligen Jugendamt oder dem Träger der Jugendhilfe. Arbeitsgrundlage zwischen Schule und Jugendhilfeträger ist in der Regel eine Kooperationsvereinbarung, die die Aufgaben, Arbeitsfelder und Ziele der Sozialarbeiter in der Schule festlegt.

DAS IST ZU TUN: Kooperieren Sie mit den Trägern der Jugendhilfe

Integrieren Sie Ihre Sozialarbeiter so in den Schulalltag, dass sie Aufgaben zur Integration der Flüchtlingskinder in Ihrer Schule übernehmen, mit deren Familien in engem Kontakt stehen und auch die Abstimmung zwischen Schule und z. B. Ausländerbehörden übernehmen. Unterstützen Sie damit die Arbeit Ihrer Lehrkräfte und entlasten Sie diese zugleich von außerunterrichtlichen Aufgaben. Hier sind meine 3 Tipps für Sie.

1. Tipp: In diesen Arbeitsbereichen können Sie Sozialarbeiter einsetzen

Die Arbeit von Sozialarbeitern in Ihrer Schule ist generell stark abhängig vom sozialen Umfeld Ihrer Schule, ihrem Einzugsgebiet, der Schulform und der Größe Ihrer Schule. Eine besondere Rolle können sie bei der Integration von Flüchtlingskindern in Ihren internationalen Vorbereitungsklassen übernehmen. Haben Sie die Leitung einer Schule in einem ohnehin schwierigen sozialen Umfeld, sind andere Anforderungen an die Arbeitskonzepte und -schwerpunkte der Sozialarbeiter zu setzen, als dies z. B. in einem bürgerlich ländlichen Milieu der Fall ist.

2. Tipp: Die Sozialarbeiter sind in der Schule zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch gegenüber der Schule

Ein wichtiges Grundprinzip für die Sozialarbeit in der Schule ist es, dass die Sozialarbeiter gegenüber Dritten einer strengen Schweigepflicht unterliegen. Diejenigen Anliegen, die Schüler den Sozialarbeitern vortragen und mit denen sie sich vertrauensvoll an sie wenden, dürfen diese nicht weitergeben. Dies gilt insbesondere auch für die Schulleitung und für die Lehrkräfte. Gesprächsinhalte dürfen sie nur mit Einverständnis des betroffenen Schülers weitergeben (vgl. § 203 Absatz 1 Nr. 5 StGB).

3. Tipp: Stellen Sie den Sozialarbeitern einen eigenen Raum zur Verfügung

Ihre Sozialarbeiter sollten in Ihrer Schule Räume haben, die ausschließlich der Sozialarbeit zur Verfügung stehen.

WICHTIGER HINWEIS zum Hausrecht

In den Räumen, die den Sozialarbeitern zur Verfügung stehen, üben diese das alleinige Hausrecht aus. Das bedeutet, dass Sie als Schulleiter auf Ihr Hausrecht in diesen Räumen während der Tätigkeit der Sozialarbeiter verzichten.

MEIN FAZIT: Lassen Sie sich unterstützen

Die Integration von Kindern und Jugendlichen wird eine der Hauptaufgaben sein, die zukünftig an Schulen zu bewältigen sein wird. Zögern Sie nicht, schon frühzeitig bei Ihrem Schulträger um Unterstützung durch Sozialarbeiter zu fragen


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