Schulrecht: Lehrer kann Schulbuchkosten verlangen

23.06.2016

Stellt die Schule ein bestimmtes Mathematikbuch nicht, darf der Lehrer Kostenerstattung vom Arbeitgeber verlangen.

 

Lehrer beantragte Erstattung der Schulbuchkosten

Ein Lehrer an einer Hauptschule unterrichtete im Schuljahr 2008/2009 Mathematik Ende der 5. Klasse. Nach einem Beschluss der Fachkonferenz sollte verbindlich ein bestimmtes Mathematikbuch verwendet werden. Dieses Buch wurde von der Schule nicht gestellt. Auch eine leihweise Überlassung aus der Schulbibliothek war nicht möglich. Die Lehrkraft kaufte das Buch für 14,36 € selbst. Sie verlangte Kostenerstattung vom Arbeitgeber, was dieser verweigerte. Der Lehrer könne schließlich die Kosten für den Erwerb des Schulbuchs im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Der Lehrer klagte auf Erstattung der Anschaffungskosten, mit Erfolg.

 

RSS_2_final

 

Erstattungspflicht für Schulbücher

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) habe der Arbeitgeber die Aufwendungen für das selbstbeschaffte Buch in Höhe von 14,36 € gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch zu erstatten. Durch die Vergütung der Lehrkraft seien diese Kosten nicht abgegolten. Der Lehrer könne verlangen, dass ihm die zur Durchführung seines Unterrichts zwingend erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung gestellt werden (BAG, Urteil vom 12.03.2013, Aktenzeichen 9 AZR 455/11).

 

Fazit:  Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers besteht nur für Auslagen, die der Arbeitsausführung selbst dienen und die im betrieblichen Interesse sind. Anschaffungen, die im überwiegenden Privatinteresse von Lehrkräften liegen, muss der Arbeitgeber nicht erstatten.


Das sagen Ihre Kollegen:


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Schulrecht: Lehrer kann Schulbuchkosten verlangen

23. Juni 2016

Stellt die Schule ein bestimmtes Mathematikbuch nicht, darf der Lehrer Kostenerstattung vom Arbeitgeber verlangen.   Lehrer beantragte Erstattung der Schulbuchkosten Ein Lehrer an einer Hauptschule unterrichtete im Schuljahr... Den kompletten Fall können Sie hier nachlesen

Wenn Eltern Lehrkräften etwas schenken wollen …

7. August 2019

Wenn Eltern Lehrkräften etwas schenken wollen ist äußerste Zurückhaltung angesagt! Gerade Eltern von Grundschulkindern, die die gelebte Praxis aus den Kitas noch sehr präsent haben, organisieren Sammelaktionen, um der... Darum sollten Sie keine Geschenke annehmen

Flüchtlingskinder in Ihrer Schule: Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

3. Dezember 2020

Täglich sehen Sie die Bilder in der Presse von Menschen, die ihre Heimat verlassen auf der Flucht vor Krieg, Terror oder Unruhen. Auch solche, die wegen der Zustände in ihrem eigenen Land wirtschaftlich keine Perspektive für... Das sollten Sie zu Flüchtlingskindern in der Schule wissen

Nein, Danke

Jetzt kostenlos testen: Recht & Sicherheit in der Schule

100%ig rechtssicher in alltäglichen Schulfragen und in Extremfällen

Hier gratis testen



Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.