Schulrecht: Schweigen im Unterricht kann die Versetzung kosten

03.06.2016

Ein Schüler einer Oberstufe hat in 4 Fächern Leistungen erbracht, die mit der Note „mangelhaft“ bewertet wurden und wurde deshalb nicht in das nächste Schuljahr versetzt. Dies wurde u. a. mit seiner Teilnote „sonstige Mitarbeit“ begründet. Die Klage des Schülers hatte keinen Erfolg.

 

Nichtversetzung bei Schweigen im Unterricht ist rechtens

Die Nichtversetzung eines Oberstufenschülers in Jahrgangsstufe 12 ist dann rechtmäßig, wenn der Schüler in 4 Fächern keine ausreichenden Leistungen mehr erbracht hat. Es sei nicht Aufgabe der Lehrkräfte, Leistungen im Bereich der „sonstigen Mitarbeit“ vom Schüler aktiv zu verlangen. Schüler seien selbst verpflichtet, an ihrer Bildung und Erziehung mitzuwirken. Sie dürften sich nicht auf die Initiative des jeweiligen Fachlehrers verlassen. Wenn der Schüler seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme, könne die „sonstige Mitarbeit“ mit mangelhaft oder schlechter bewertet werden. Eine Beschwerde darüber, dass die Lehrkräfte die Leistungen des Schülers nicht aktiv abriefen, sei nicht erfolgreich. Dass Leistungen „kaum vorhanden“ oder „gar nicht vorhanden“ seien, liege allein im Verantwortungsbereich des Oberstufenschülers. Aus diesem Grund sei die Benotung mit der Note „mangelhaft“ in den entsprechenden Fächern nicht zu beanstanden (Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 22.09.2010, Aktenzeichen 9 L 350/10).

 

RSS_1

 

Fazit: Schülern, aber insbesondere auch Eltern müssen Sie immer wieder verdeutlichen, dass Schüler in der gymnasialen Oberstufe, also ab der Klasse 10, eine sogenannte Bringschuld haben. Schüler können sich nicht in den Unterricht setzen und darauf warten, dass ihr Wissen abgeprüft wird. Vielmehr sind sie verpflichtet, aktiv ihre Leistungen anzubieten. Ein wichtiger und elementarer Aspekt, der häufig von Schülern und auch Eltern vergessen wird.


Das sagen Ihre Kollegen:


Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Lehrerbeleidigung rechtfertigt verschärften Verweis gegenüber Schülern

29. September 2016

Als Meinungsumfrage getarnte persönliche Beleidigungen dürfen von der Schulleitung sanktioniert werden.   Der Fall: Lehrerbeleidigung im öffentlichen Internetforum Der Schüler eines Gymnasiums bewegte sich in seiner... Alles zum Fall

Eis und Schnee taugen nicht als Ausrede für ständiges Zuspätkommen

23. November 2018

Plötzlicher Schneefall, Eisregen oder witterungsbedingte Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sind nur schwer kalkulierbar. Ausfälle von Bussen oder Verspätungen, die nicht nur Schüler betreffen, sondern auch Ihre... So gehen Sie gegen Zuspätkommen vor.

Noten: Individuelle Leistungsbeurteilung oder Ergebnis von Algorithmen?

15. Mai 2019

Vorbei sind die Zeiten der kleinen roten Notenbüchlein, die der Lehrer zum Unterrichtsbeginn oder -ende zückt, um Noten zu geben. Programme für Tablets und PCs haben herkömmliche Methoden verdrängt. Hat die bewährte... Gesetze: Das müssen Sie über die elektronische Schulnotenverwaltung wissen

Nein, Danke

Jetzt kostenlos testen: Recht & Sicherheit in der Schule

100%ig rechtssicher in alltäglichen Schulfragen und in Extremfällen

Hier gratis testen



Verlag PROSchule

Service: +49 (0) 228-95 50 130
E-Mail: info@schulleiter.de

© 2019, VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft
Hinweis: Selbstverständlich können Sie unsere kostenlosen Sonder-Reports auch ohne einen E-Mail-Newsletter anfordern. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Email. Wenn Sie den schnellsten Weg beibehalten wollen gilt wie immer unser Versprechen: Alle ausgewiesenen Sonder-Reporte sind zu 100% kostenlos und jeden Newsletter können Sie sofort am Ende des Newsletters wieder abbestellen.